Haftungsausschluss für Beratung
Das neue, ab dem 01.07.2008 wirksame Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG), erlaubt nun auch Nichtjuristen die Rechtsberatung, allerdings mit der Einschränkung der Anleitung durch einen Juristen und regelmäßiger fachlicher Qualifizierung.
Wir weisen hiermit darauf hin, dass der Verein KOMMunikationszentrum
für Erwerbslose e.V. keine Haftung für die Beratung der Hilfesuchenden übernimmt.
Insbesondere ersetzt die Beratung im Verein keinesfalls die Rechtsberatung eines Volljuristen.