Zum 01.04.2012 sind zahlreiche Änderungen im Bereich der Arbeitsförderung durch das so genannte ” Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt” in Kraft getreten. Hier eine Übersicht über die wichtigsten Neuregelungen. Continue reading
Category Archives: Neues zu Hartz IV
Geldgeschenke
Gerade jetzt zur Osterzeit oder da auch die Konfirmation oder Jugendweihe ansteht, werden oft Geldgeschenke gemacht. Was ALG II Empfänger beachten sollten, lesen Sie hier.
Keine Tilgungsleistungen vom Jobcenter
Beziehen Sie ALG II und müssen Ihr Haus noch abbezahlen, werden die Kosten für Tilgung nicht vom Jobcenter übernommen.
Lesen Sie dazu hier Keine Tilgungsleistungen vom Jobcenter
Erhöhung Taschengeld Bundesfreiwilligendienst
Personen, die neben dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) oder einem Jugendfreiwilligendienst teilnehmen (FSJ oder FÖJ) ergänzend Arbeitslosengeld II (Hartz 4) beziehen, können ab dem 1. Januar 2012 175 Euro von ihrem Taschengeld monatlich anrechnungsfrei als Pauschale behalten.
Kontopfändungsschutz
Achtung: Ab dem 1. Januar 2012 gibt es Kontopfändungsschutz nur noch auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto).
Weitere Informationen finden Sie hier: Kontopfändungsschutz
Erhöhung der Regelsätze zum 01.01.2012
Die neuen Regelleistungen für 2012 sind veröffentlicht und damit endgültig „amtlich“ ================================================================
Die Änderungen im SGB II / SGB XII für das Jahr 2012 finden Sie hier:
Landkreis Leipzig legt die Richtwerte für Unterkunftskosten neu fest
Hartz IV aus Erbschaft zurückzahlen
Urteil: Erben eines Hartz IV Beziehers müssen gezahlte Sozialleistungen aus dem Erbe zurückzahlen
09.10.2011
Das Sozialgericht Berlin urteilte, dass Erben eines Arbeitslosengeld II Beziehers die gezahlten Sozialleistungen aus der Erbmasse zurückzahlen müssen. Hierfür ist allerdings die Voraussetzung, dass das Erbe aus den gezahlten Hartz IV Leistungen den Betrag von 1700 Euro übersteigt. Continue reading
Änderungen ab 01.01.2011
Aus ARGE und Optionskommune wird Jobcenter
Der Leistungsträger des SGB II heißt ab ersten Januar 2011 „Jobcenter“, egal ob es sich um eine Kooperative aus Arbeitsamt und Kommune handelt, oder eine eigenständig für alle Leistungen des SGB II zuständige Kommune (sog. Optionskommune). Nur wenn eine getrennte Trägerschaft zwischen Arbeitsamt und Kommune besteht, wird diese Bezeichnung nicht verwendet.
Neue Anschrift:
Kommunales Jobcenter Landkreis Leipzig
Südstraße 80, Haus 62
04668 Grimma
Ab dem 01.01.2011 ist Folgendes zu beachten: Continue reading